Auflage

AuflageSubstantiv, f

Aussprache

IPA: [ˈaʊ̯fˌlaːɡə], Plural: [ˈaʊ̯fˌlaːɡn̩], [ˈaʊ̯fˌlaːɡŋ̩]

AuflageSubstantiv, f

Bedeutungen

Recht, allgemein: besondere Bedingung, die jemand erfüllen muss, um die Erlaubnis für etwas Anderes zu erhalten [a] Strafrecht: Sanktion im Jugendstrafrecht [b] Erbrecht: Anordnung in einer letztwilligen Verfügung [c] Verwaltungsrecht: belastende Nebenbestimmung in einem Verwaltungsakt

AuflageSubstantiv, f

Bedeutungen

[b] Erbrecht: Anordnung in einer letztwilligen Verfügung

AuflageSubstantiv, f

Bedeutungen

Verlagswesen: Gesamtzahl der gleichzeitig hergestellten Vervielfältigungsstücke, wie Bücher, Zeitungen oder Zeitschriften

AuflageSubstantiv, f

Bedeutungen

Überzug aus bestimmtem Material; Bedeckung

AuflageSubstantiv, f

Herkunft

Substantivierung des Verbs auflegen

AuflageSubstantiv, f

Unterbegriffe

Erstauflage, Gesamtauflage, Neuauflage

AuflageSubstantiv, f

Beispiele

Der Täter bekam vom Gericht die Auflage, sich alle zwei Tage bei der Polizei zu melden.

AuflageSubstantiv, f

Charakteristische Wortkombinationen

eine Auflage erfüllen (müssen)

AuflageSubstantiv, f

Wortbildungen

Deckungsauflage, Auflagezahlen, Auflagenvorbehalt


Zitat

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Style:MLAChicagoAPA

"Auflage." Definitions.net. STANDS4 LLC, 2024. Web. 19 May 2024. <https://german.definitions.net/def/DE/Auflage>.

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