Auflage
AuflageSubstantiv, f
Aussprache
IPA: [ˈaʊ̯fˌlaːɡə], Plural: [ˈaʊ̯fˌlaːɡn̩], [ˈaʊ̯fˌlaːɡŋ̩]
AuflageSubstantiv, f
Bedeutungen
Recht, allgemein: besondere Bedingung, die jemand erfüllen muss, um die Erlaubnis für etwas Anderes zu erhalten [a] Strafrecht: Sanktion im Jugendstrafrecht [b] Erbrecht: Anordnung in einer letztwilligen Verfügung [c] Verwaltungsrecht: belastende Nebenbestimmung in einem Verwaltungsakt
AuflageSubstantiv, f
Bedeutungen
[b] Erbrecht: Anordnung in einer letztwilligen Verfügung
AuflageSubstantiv, f
Bedeutungen
Verlagswesen: Gesamtzahl der gleichzeitig hergestellten Vervielfältigungsstücke, wie Bücher, Zeitungen oder Zeitschriften
AuflageSubstantiv, f
Bedeutungen
Überzug aus bestimmtem Material; Bedeckung
AuflageSubstantiv, f
Herkunft
Substantivierung des Verbs auflegen
AuflageSubstantiv, f
Unterbegriffe
Erstauflage, Gesamtauflage, Neuauflage
AuflageSubstantiv, f
Beispiele
Der Täter bekam vom Gericht die Auflage, sich alle zwei Tage bei der Polizei zu melden.
AuflageSubstantiv, f
Charakteristische Wortkombinationen
eine Auflage erfüllen (müssen)
AuflageSubstantiv, f
Wortbildungen
Deckungsauflage, Auflagezahlen, Auflagenvorbehalt
Zitat
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"Auflage." Definitions.net. STANDS4 LLC, 2024. Web. 19 May 2024. <https://german.definitions.net/def/DE/Auflage>.