erübrigen

erübrigenVerb

Aussprache

IPA: [ɛɐ̯ˈyːbʀɪgŋ̍], Präteritum: [ɛɐ̯ˈyːbʀɪktə], Partizip II: [ɛɐ̯ˈyːbʀɪkt]

erübrigenVerb

Bedeutungen

sich erübrigen: unwichtig (unnötig, überflüssig) werden durch jüngst erworbene Erkenntnisse, durch neue Umstände

erübrigenVerb

Bedeutungen

veraltet: zu tun übrig bleiben

erübrigenVerb

Beispiele

„Art. 25 EVHGB erübrigt sich angesichts der Übergangsbestimmung des vorgeschlagenen § 907 Abs. 4 UGB."

erübrigenVerb

Beispiele

„Was also von dem jährlichen Volkseinkommen nicht verzehrt, sondern erübrigt wird, tritt dem Volksvermögen hinzu und vermehrt dasselbe."


Zitat

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Style:MLAChicagoAPA

"erübrigen." Definitions.net. STANDS4 LLC, 2024. Web. 4 May 2024. <https://german.definitions.net/def/DE/er%C3%BCbrigen>.

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