Zivilrecht
ZivilrechtSubstantiv, n
Aussprache
IPA: [ʦiˈviːlˌʀɛçt]
ZivilrechtSubstantiv, n
Bedeutungen
Jura: das allgemeine Privatrecht; die die Bürger (im Sinne von Privatpersonen) betreffenden Rechtsnormen
ZivilrechtSubstantiv, n
Synonyme
Privatrecht
ZivilrechtSubstantiv, n
Oberbegriffe
Recht
ZivilrechtSubstantiv, n
Beispiele
„Als Auflage bezeichnet man im deutschen Zivilrecht eine Bestimmung, die zu einem Rechtsgeschäft hinzutritt und nach der ein anderer zu einer Leistung verpflichtet sein soll."
Zitat
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"Zivilrecht." Definitions.net. STANDS4 LLC, 2025. Web. 18 Jan. 2025. <https://german.definitions.net/def/DE/Zivilrecht>.