Unterlassungsklage
UnterlassungsklageSubstantiv, f
Aussprache
IPA: [ʊntɐˈlasʊŋsˌklaːɡə], Plural: [ʊntɐˈlasʊŋsˌklaːɡn̩]
UnterlassungsklageSubstantiv, f
Bedeutungen
deutsches Zivilprozessrecht: Unterform der Leistungsklage, mit der der Kläger einen Anspruch auf Unterlassung eines ihn in seinen Rechten verletzenden Verhaltens oder auf Beseitigung einer seine Rechte verletzenden Störung geltend macht
UnterlassungsklageSubstantiv, f
Gegenwörter
Feststellungsklage, Gestaltungsklage
UnterlassungsklageSubstantiv, f
Oberbegriffe
Leistungsklage
UnterlassungsklageSubstantiv, f
Beispiele
„Man spricht zwar von negatorischer, quasinegatorischer und vorbeugender Unterlassungsklage, meint damit aber keine Klageformen, sondern materielle Ansprüche."
UnterlassungsklageSubstantiv, f
Beispiele
„Wie die allgemeine Leistungsklage auf positives Tun der Verwaltung wird auch die Unterlassungsklage als ‚negative Leistungsklage' in der VwGO nicht ausdrücklich geregelt, aber in mehreren Vorschriften anerkannt bzw. vorausgesetzt […]."
UnterlassungsklageSubstantiv, f
Beispiele
„Die sonstige Leistungsklage kann auch als Unterlassungsklage erhoben werden."
UnterlassungsklageSubstantiv, f
Charakteristische Wortkombinationen
negatorische Unterlassungsklage, quasinegatorische Unterlassungsklage, vorbeugende Unterlassungsklage
Zitat
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"Unterlassungsklage." Definitions.net. STANDS4 LLC, 2024. Web. 2 May 2024. <https://german.definitions.net/def/DE/Unterlassungsklage>.