Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz

TerrorismusbekämpfungsergänzungsgesetzSubstantiv, n

Bedeutungen

Das 2006 vom Deutschen Bundestag beschlossene Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz ergänzt das Terrorismusbekämpfungsgesetz von 2002, indem bestimmte Befugnisse der Sicherheitsbehörden auf weitere fünf Jahre befristet beibehalten und zum Teil erweitert werden.

TerrorismusbekämpfungsergänzungsgesetzSubstantiv, n

Beispiele

Das nun ebenfalls bevorstehende „Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz" ist in Teilen bedenklich. (Der Tagesspiegel online, (05.09.2006), Kampf gegen Terror, von Frank Jansen)


Zitat

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"Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz." Definitions.net. STANDS4 LLC, 2024. Web. 7 May 2024. <https://german.definitions.net/def/DE/Terrorismusbek%C3%A4mpfungserg%C3%A4nzungsgesetz>.

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