Taschendiebin

TaschendiebinSubstantiv, f

Aussprache

IPA: [ˈtaʃn̩ˌdiːbɪn], Plural: [ˈtaʃn̩ˌdiːbɪnən]

TaschendiebinSubstantiv, f

Bedeutungen

weibliche Person, die fremde bewegliche Sachen, die sich im unmittelbaren Einflussbereich einer anderen Person befinden, entwendet

TaschendiebinSubstantiv, f

Oberbegriffe

Straftäterin

TaschendiebinSubstantiv, f

Beispiele

„Dann waren die Magistrate an der Reihe, sich mit den Taschendiebinnen, Ladendiebinnen, Prostituierten und Handtaschenräuberinnen zu befassen, von denen jede eine tragische Geschichte von erlittener Not und dem Kampf ums nackte Überleben zu erzählen hatte."


Zitat

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Style:MLAChicagoAPA

"Taschendiebin." Definitions.net. STANDS4 LLC, 2024. Web. 4 May 2024. <https://german.definitions.net/def/DE/Taschendiebin>.

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