Syndikus
SyndikusSubstantiv, m
Aussprache
IPA: [ˈzʏndikʊs], Plural 1: [ˈzʏndiʦi], Plural 2: [ˈzʏndikn̩], Plural 3: [ˈzʏndikʊsə]
SyndikusSubstantiv, m
Bedeutungen
in Deutschland: Jurist, der als Rechtsanwalt zugelassen ist, aber überwiegend oder nur für ein Unternehmen, eine Bank, einen Verband oder Ähnliches im Rahmen eines Dienstvertrages tätig wird
SyndikusSubstantiv, m
Herkunft
Syndikus wurde aus der Amtssprache des Mittelalters in Deutsche übernommen. Im Niederdeutschen trat das Wort bereits im 13. Jahrhundert auf - aus dieser Zeit ist die mittelniederdeutsche Form sindicus überliefert -, während man im Oberdeutschen den entsprechenden Gemeindebeamten noch Fürsprech nannte. Seit dem 19. Jahrhundert bezeichnet Syndikus den Vertreter eines Unternehmens et cetera. Das Wort geht auf das (spät)lateinische syndicus → la ‚Vertreter und Verteidiger der Rechte einer Gemeinde' zurück, dem seinerseits das altgriechische σύνδικος (sýndikos) → grc ‚Sachwalter, Beistand vor Gericht' vorausgegangen ist. Letzteres wiederum besteht aus dem Präfixσύν- (sýn-) → grc ‚mit, gemeinsam' und dem Substantiv δίκη (díkē) → grc ‚Recht, Rechtssache'.
SyndikusSubstantiv, m
Weibliche Wortformen
Syndika
SyndikusSubstantiv, m
Beispiele
„Die Richter hätten zwar den bereits befreiten Syndizi einen Bestandsschutz eingeräumt - der gelte aber nicht mehr bei einem Wechsel des Arbeitgebers oder des Tätigkeitsfelds."[10]
Zitat
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"Syndikus." Definitions.net. STANDS4 LLC, 2024. Web. 4 May 2024. <https://german.definitions.net/def/DE/Syndikus>.