Servitut
ServitutSubstantiv, f, n
Anmerkung zum Genus
Der Oberste Gerichtshof (OGH) Österreich beschäftigte sich in einem Urteil von 2005 (GZ 3Ob125/05m) mit dem Genus des Wortes Servitut und stellte fest: „Die irrige Auffassung, ›Servitut‹ sei grammatikalisch sächlichen Geschlechts, kann wohl nur auf schwindende Lateinkenntnisse einerseits und die leider auch bei Verfassern von Wörterbüchern bestehende Unkenntnis der österreichischen Rechtssprache, andererseits zurückgeführt werden. […] Angesichts dieses Befundes sieht der erkennende Senat keine Veranlassung, sich der unrichtigen Auffassung juristischer Laien anzuschließen und von der auf der seit der Antike ungebrochenen Rechtstradition beruhenden weiblichen Form „die Servitut" abzuweichen, die noch dazu im grammatikalischen Geschlecht mit dem entsprechenden deutschen Rechtsbegriff „Dienstbarkeit" übereinstimmt." Vergleiche Wikipedia-Artikel „Dienstbarkeit (Österreich)"
ServitutSubstantiv, f, n
Aussprache
IPA: [zɛʁviˈtuːt], Plural: [zɛʁviˈtuːtə]
ServitutSubstantiv, f, n
Bedeutungen
Nutzungsrecht an einer fremden Sache
ServitutSubstantiv, f, n
Synonyme
Dienstbarkeit, Nutzungsrecht
ServitutSubstantiv, f, n
Beispiele
„Die Ausübung persönlicher Servituten wird, wenn nichts anderes verabredet worden ist, nach folgenden Grundsätzen bestimmt: Die Servitut des Gebrauches besteht darin, daß jemand befugt ist, eine fremde Sache, ohne Verletzung der Substanz, bloß zu seinem Bedürfnisse zu benützen." (§ 504 ABGB)
Zitat
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"Servitut." Definitions.net. STANDS4 LLC, 2024. Web. 4 May 2024. <https://german.definitions.net/def/DE/Servitut>.