Schuldschein
SchuldscheinSubstantiv, m
Aussprache
IPA: [ˈʃʊltʃaɪ̯n], Plural: [ˈʃʊltˌʃaɪ̯nə]
SchuldscheinSubstantiv, m
Bedeutungen
schriftliche Erklärung eines Schuldners über das Bestehen einer Verbindlichkeit
SchuldscheinSubstantiv, m
Beispiele
Eine bestimmte Form für einen Schuldschein ist nicht notwendig. Der Schuldschein muss folgende wesentlichen Bestandteile enthalten: das Datum, die Schuldsumme in Ziffern und in Buchstaben, eine Schulderklärung, ggf. auch eine Erklärung über die Rückzahlung und Verzinslichkeit.
Zitat
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"Schuldschein." Definitions.net. STANDS4 LLC, 2024. Web. 4 May 2024. <https://german.definitions.net/def/DE/Schuldschein>.