Rechtstitel

RechtstitelSubstantiv, m

Aussprache

IPA: [ˈʀɛçtsˌtiːtl̩], [ˈʀɛçtsˌtɪtl̩], Plural: [ˈʀɛçtsˌtiːtl̩]. [ˈʀɛçtsˌtɪtl̩]

RechtstitelSubstantiv, m

Bedeutungen

Recht: öffentliche Urkunde, die einen Anspruch feststellt und Grundlage einer Vollstreckung sein kann

RechtstitelSubstantiv, m

Beispiele

„Selbst dann, wenn Sie gegenüber einem Schuldner einen Rechtstitel erwirkt haben, ist Voraussetzung einer Zahlung, dass der Schuldner auch zahlungsfähig ist."

RechtstitelSubstantiv, m

Beispiele

„Bei der irrtümlichen Zahlung einer fremden Schuld findet die Rückzahlung nur wegen eines Irrtums über die Gültigkeit des Rechtstitels des Gläubigers statt (Einwendungen aus dem Valutaverhältnis), nicht dagegen wegen eines Irrtums, […]."


Zitat

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Style:MLAChicagoAPA

"Rechtstitel." Definitions.net. STANDS4 LLC, 2024. Web. 3 May 2024. <https://german.definitions.net/def/DE/Rechtstitel>.

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