Rechtssprache
RechtsspracheSubstantiv, f
Aussprache
IPA: [ˈʀɛçʦˌʃpʀaːχə], Plural: [ˈʀɛçʦˌʃpʀaːχn̩]
RechtsspracheSubstantiv, f
Bedeutungen
Linguistik: Fachsprache derjenigen, die beruflich/von Amts wegen mit der Rechtspflege befasst sind
RechtsspracheSubstantiv, f
Oberbegriffe
Sprache
RechtsspracheSubstantiv, f
Beispiele
„Unstrittig sei, so Herr Hoberg, dass die Rechts- und Verwaltungssprache für viele Menschen unverständlich sei."
Zitat
Verwenden Sie das Zitat unten, um diese Definition zu Ihrer Bibliografie hinzufügen:
Style:MLAChicagoAPA
"Rechtssprache." Definitions.net. STANDS4 LLC, 2024. Web. 3 May 2024. <https://german.definitions.net/def/DE/Rechtssprache>.