Pflichtverteidiger
PflichtverteidigerSubstantiv, m
Aussprache
IPA: [ˈpflɪçtfɛɐ̯ˌtaɪ̯dɪɡɐ], Plural: [ˈpflɪçtfɛɐ̯ˌtaɪ̯dɪɡɐ]
PflichtverteidigerSubstantiv, m
Bedeutungen
Recht: vom Gericht bestellter Verteidiger, auf den ein Rechtsanspruch seitens des Angeklagten besteht
PflichtverteidigerSubstantiv, m
Gegenwörter
Wahlverteidiger
PflichtverteidigerSubstantiv, m
Beispiele
In vielen Fällen kann der Angeklagte wählen, ob er einen eigenen Verteidiger benennen oder auf einen Pflichtverteidiger zurückgreifen will.
Zitat
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"Pflichtverteidiger." Definitions.net. STANDS4 LLC, 2024. Web. 4 May 2024. <https://german.definitions.net/def/DE/Pflichtverteidiger>.