Pflichtteil
PflichtteilSubstantiv, m
Aussprache
IPA: [ˈpflɪçttaɪ̯l], Plural: [ˈpflɪçtˌtaɪ̯lə]
PflichtteilSubstantiv, m
Bedeutungen
deutsches Zivilrecht: Teil der Erbschaft in Höhe der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils, den ein Abkömmling des Erblassers verlangen kann, wenn er durch Verfügung von Todes wegen von der Erbfolge ausgeschlossen ist (§ 2303 I BGB)
Zitat
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"Pflichtteil." Definitions.net. STANDS4 LLC, 2024. Web. 5 May 2024. <https://german.definitions.net/def/DE/Pflichtteil>.