Leutgebrecht
LeutgebrechtSubstantiv, n
Worttrennung
Leut·geb·recht, Plural: Leut·geb·rech·te
LeutgebrechtSubstantiv, n
Aussprache
Hörbeispiele: -, Plural: -
LeutgebrechtSubstantiv, n
Beispiele
„Denn das Leutgebrecht wurde von Altersher nicht bloß von Besitzern von Weingärten, vielmehr auch in Gegenden, wo selbst in den ältesten Zeiten gar kein Weinbau bestand, ausgeübt, […]."
Zitat
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Style:MLAChicagoAPA
"Leutgebrecht." Definitions.net. STANDS4 LLC, 2024. Web. 21 Dec. 2024. <https://german.definitions.net/def/DE/Leutgebrecht>.