Lehnsherr
LehnsherrSubstantiv, m
Aussprache
IPA: [ˈleːnshɛʁ], Plural: [ˈleːnsˌhɛʀən]
LehnsherrSubstantiv, m
Bedeutungen
historisch: Eigentümer von Grundbesitz, das an einen Lehnsmann übertragen wird
LehnsherrSubstantiv, m
Weibliche Wortformen
Lehnsherrin
Zitat
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"Lehnsherr." Definitions.net. STANDS4 LLC, 2024. Web. 21 Dec. 2024. <https://german.definitions.net/def/DE/Lehnsherr>.