Konsensehe
KonsenseheSubstantiv, f
Aussprache
IPA: [kɔnˈzɛnsˌʔeːə], Plural: [kɔnˈzɛnsˌʔeːən]
KonsenseheSubstantiv, f
Bedeutungen
Kirchenrecht: Ehe, die unter Rückgriff auf das Römische Recht die Zustimmung beider Partner bei der Eheschließung erfordert
KonsenseheSubstantiv, f
Beispiele
„Unbestreitbar hat der Wandel von der germanischen Ehe zur »Konsensehe«, die sich im 12. Jh. weitgehend durchsetzte, eine rechtliche Besserstellung der Frauen bewirkt."
KonsenseheSubstantiv, f
Beispiele
Die Anzahl illegitimer Geburten nahm in der Folge vor allem in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts zu, wobei sowohl im Hinblick auf die Verbreitung der Konsen[s]ehe als auch illegitimer Geburten zum Teil erhebliche regionale Unterschiede bestanden.
Zitat
Verwenden Sie das Zitat unten, um diese Definition zu Ihrer Bibliografie hinzufügen:
Style:MLAChicagoAPA
"Konsensehe." Definitions.net. STANDS4 LLC, 2024. Web. 26 Dec. 2024. <https://german.definitions.net/def/DE/Konsensehe>.