Geheißperson
GeheißpersonSubstantiv, f
Alternative Schreibweisen
Schweiz und Liechtenstein: Geheissperson
GeheißpersonSubstantiv, f
Aussprache
IPA: [ɡəˈhaɪ̯spɛʁˌzoːn], Plural: [ɡəˈhaɪ̯spɛʁˌzoːnən]
GeheißpersonSubstantiv, f
Bedeutungen
deutsches Zivilrecht: Hilfsperson bei der Übergabe im Sinne des § 929 Satz 1 BGB, die weder Besitzdiener noch Besitzmittler des Veräußerers oder des Erwerbers ist, sondern nur aufgrund einer Weisung handelt
GeheißpersonSubstantiv, f
Oberbegriffe
Hilfsperson
GeheißpersonSubstantiv, f
Beispiele
„Ausgehend davon, dass sowohl auf der Veräußererseite wie auch auf der Erwerberseite Geheißpersonen tätig sein können, war es nur noch eine Frage der Zeit, bis der BGH auch die Kombination beider Konstellationen anerkannte."
GeheißpersonSubstantiv, f
Wortbildungen
Scheingeheißperson
Zitat
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Style:MLAChicagoAPA
"Geheißperson." Definitions.net. STANDS4 LLC, 2024. Web. 29 Apr. 2024. <https://german.definitions.net/def/DE/Gehei%C3%9Fperson>.