Fahrgastrecht
FahrgastrechtSubstantiv, n
Aussprache
IPA: [ˈfaːɐ̯ɡastˌʀɛçt], Plural: [ˈfaːɐ̯ɡastˌʀɛçtə]
FahrgastrechtSubstantiv, n
Bedeutungen
meist Plural: Recht, das einem Passagier in einem Zug, Flugzeug oder Ähnlichem eingeräumt wird
FahrgastrechtSubstantiv, n
Oberbegriffe
Recht
FahrgastrechtSubstantiv, n
Beispiele
„Im Mittelpunkt stehen laut Ministerium Streitigkeiten über Fahrgastrechte im See- und Binnenschiffsverkehr."
Zitat
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"Fahrgastrecht." Definitions.net. STANDS4 LLC, 2024. Web. 5 May 2024. <https://german.definitions.net/def/DE/Fahrgastrecht>.