Erblasserin
ErblasserinSubstantiv, f
Aussprache
IPA: [ˈɛʁpˌlasəʀɪn], Plural: [ˈɛʁpˌlasəʀɪnən]
ErblasserinSubstantiv, f
Bedeutungen
Eine natürliche weibliche Person, die nach ihrem Tod ein Vermögen hinterlässt, das den gesetzlichen und testamentarisch bestimmten Erben zusteht.
ErblasserinSubstantiv, f
Synonyme
Testatorin
ErblasserinSubstantiv, f
Männliche Wortformen
Erblasser
ErblasserinSubstantiv, f
Beispiele
In dem verhandelten Fall hatte die Erblasserin mit ihrem Mann ein Adoptivkind angenommen. Sie setzte ein Testament auf, wonach ihre Schwestern Alleinerbin sein sollte. Diese starb jedoch vor der Erblasserin.
ErblasserinSubstantiv, f
Charakteristische Wortkombinationen
Erblasserin enterbt, hinterlässt, kann, ohne Nachkommen
Zitat
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"Erblasserin." Definitions.net. STANDS4 LLC, 2024. Web. 4 May 2024. <https://german.definitions.net/def/DE/Erblasserin>.