Erblasserin

ErblasserinSubstantiv, f

Aussprache

IPA: [ˈɛʁpˌlasəʀɪn], Plural: [ˈɛʁpˌlasəʀɪnən]

ErblasserinSubstantiv, f

Bedeutungen

Eine natürliche weibliche Person, die nach ihrem Tod ein Vermögen hinterlässt, das den gesetzlichen und testamentarisch bestimmten Erben zusteht.

ErblasserinSubstantiv, f

Synonyme

Testatorin

ErblasserinSubstantiv, f

Männliche Wortformen

Erblasser

ErblasserinSubstantiv, f

Beispiele

In dem verhandelten Fall hatte die Erblasserin mit ihrem Mann ein Adoptivkind angenommen. Sie setzte ein Testament auf, wonach ihre Schwestern Alleinerbin sein sollte. Diese starb jedoch vor der Erblasserin.

ErblasserinSubstantiv, f

Charakteristische Wortkombinationen

Erblasserin enterbt, hinterlässt, kann, ohne Nachkommen


Zitat

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Style:MLAChicagoAPA

"Erblasserin." Definitions.net. STANDS4 LLC, 2024. Web. 4 May 2024. <https://german.definitions.net/def/DE/Erblasserin>.

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