Bestallung

BestallungSubstantiv, f

Worttrennung

Be·stal·lung, Plural: Be·stal·lun·gen

BestallungSubstantiv, f

Aussprache

Hörbeispiele: -, Plural: -

BestallungSubstantiv, f

Bedeutungen

Versehen mit einer besonderen Stellung, (im Verwaltungsrecht) öffentlichrechtliche Zulassung als Arzt bzw. Apotheker usw. (Approbation), (im Familienrecht) Beweisurkunde über die Bestellung zum Vormund oder Pfleger [a] im Justizwesen zum gesetzlichen Vormund, Treuhänder, Insolvenzverwalter, Nachlasspfleger, als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger usw. [b] im Medizinwesen ist die staatliche Berufszulassung gemeint, beispielsweise zum Arzt, Zahnarzt, Psychologischen Psychotherapeuten oder Apotheker (Approbation). In der Zeit des NS-Regimes wurde der Begriff "Bestallung" wegen der deutschsprachigen Herkunft in dieser Bedeutung bevorzugt verwendet. [c] im ehemaligen deutschen Beamtenwesen die Anstellung von Zeit- oder Berufsbeamten.  •  Für diese Bedeutung fehlen Referenzen oder Belegstellen. [d] im deutschen Militärwesen bis zum Jahr 1945 a) allgemein die Anstellung von längerdienenden Offizieren und Unteroffizieren b) im Speziellen die Beförderung eines Soldaten in die Ranggruppe der Portepeeunteroffiziere (Feldwebel), ausgesprochen durch den Kommandeur des Regiments, der Brigade oder der Division (im Unterschied zum vom Staatsoberhaupt ausgestellten Offizierspatent).  •  Für diese Bedeutung fehlen Referenzen oder Belegstellen. [e] und die Urkunde über eine der oben aufgeführten Amtseinsetzungen.

BestallungSubstantiv, f

Bedeutungen

[b] im Medizinwesen ist die staatliche Berufszulassung gemeint, beispielsweise zum Arzt, Zahnarzt, Psychologischen Psychotherapeuten oder Apotheker (Approbation). In der Zeit des NS-Regimes wurde der Begriff "Bestallung" wegen der deutschsprachigen Herkunft in dieser Bedeutung bevorzugt verwendet.

BestallungSubstantiv, f

Bedeutungen

[d] im deutschen Militärwesen bis zum Jahr 1945 a) allgemein die Anstellung von längerdienenden Offizieren und Unteroffizieren b) im Speziellen die Beförderung eines Soldaten in die Ranggruppe der Portepeeunteroffiziere (Feldwebel), ausgesprochen durch den Kommandeur des Regiments, der Brigade oder der Division (im Unterschied zum vom Staatsoberhaupt ausgestellten Offizierspatent).  •  Für diese Bedeutung fehlen Referenzen oder Belegstellen.

BestallungSubstantiv, f

Bedeutungen

Besetzung (1332 Hildesheim)  •  Diese Bedeutungsangabe sollte ergänzt werden.

BestallungSubstantiv, f

Bedeutungen

Anstellung (1469 Freiburg)  •  Diese Bedeutungsangabe sollte ergänzt werden.

BestallungSubstantiv, f

Synonyme

Bestellung

BestallungSubstantiv, f

Unterbegriffe

[1a] Bestallungsurkunde

BestallungSubstantiv, f

Wortbildungen

Bestallungsurkunde


Zitat

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Style:MLAChicagoAPA

"Bestallung." Definitions.net. STANDS4 LLC, 2024. Web. 2 May 2024. <https://german.definitions.net/def/DE/Bestallung>.

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