Begehungshandlung
BegehungshandlungSubstantiv, f
Aussprache
IPA: [bəˈɡeːʊŋsˌhandlʊŋ], Plural: [bəˈɡeːʊŋsˌhandlʊŋən]
BegehungshandlungSubstantiv, f
Bedeutungen
Recht, Rechtsphilosophie: rechtlicher Handlungstyp, bei dem eine bestimmte Handlung begangen werden soll oder muss (und nicht eine bestimmte Handlung unterlassen werden soll oder muss)
BegehungshandlungSubstantiv, f
Gegenwörter
Unterlassungshandlung
BegehungshandlungSubstantiv, f
Beispiele
„[…] um der Pflicht, meine Schulden zurückzuzahlen, zu genügen, muß ich eine Handlung vom Typ einer Begehungshandlung unternehmen, d.h. ich muß etwas tun und eben nicht etwas unterlassen."
Zitat
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Style:MLAChicagoAPA
"Begehungshandlung." Definitions.net. STANDS4 LLC, 2024. Web. 1 May 2024. <https://german.definitions.net/def/DE/Begehungshandlung>.