Auslobung
AuslobungSubstantiv, f
Aussprache
IPA: [ˈaʊ̯sloːbʊŋ], Plural: [ˈaʊ̯sloːbʊŋən]
AuslobungSubstantiv, f
Bedeutungen
Recht: einseitiges Rechtsgeschäft, mit dem der Auslobende eine Belohnung für die Vornahme einer Handlung, insbesondere die Herbeiführung eines Erfolges, aussetzt
AuslobungSubstantiv, f
Wortbildungen
Auslobende, ausloben
Zitat
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Style:MLAChicagoAPA
"Auslobung." Definitions.net. STANDS4 LLC, 2025. Web. 6 Mar. 2025. <https://german.definitions.net/def/DE/Auslobung>.