Anwaltszwang
AnwaltszwangSubstantiv, m
Anmerkung zur Flexion
Zwar nennen zwei Quellen den Plural Anwaltszwänge, zwei andere geben an, dass es keinen Plural gebe, und in der Literatur ist die Form ebenfalls kaum zu finden, so dass hier keine Pluralform ausgewiesen wird.
AnwaltszwangSubstantiv, m
Aussprache
IPA: [ˈanvalʦˌʦvaŋ]
AnwaltszwangSubstantiv, m
Bedeutungen
Prozessrecht: Notwendigkeit, sich als Partei in einem Gerichtsverfahren durch einen Rechtsanwalt vertreten zu lassen, so dass nur der Rechtsanwalt postulationsfähig ist und nur er wirksam Prozesshandlungen vornehmen kann; im deutschen Recht etwa in § 78 I ZPO für Zivilsachen oder in § 114 I FamFG in Familiensachen
AnwaltszwangSubstantiv, m
Beispiele
„Für die Beibehaltung des Anwaltszwangs spricht nicht zuletzt, dass er der Anwaltschaft eine gewisse finanzielle Grundlage verschafft."
Zitat
Verwenden Sie das Zitat unten, um diese Definition zu Ihrer Bibliografie hinzufügen:
Style:MLAChicagoAPA
"Anwaltszwang." Definitions.net. STANDS4 LLC, 2024. Web. 19 May 2024. <https://german.definitions.net/def/DE/Anwaltszwang>.