Anwältin
AnwältinSubstantiv, f
Aussprache
IPA: [ˈanvɛltɪn], Plural: [ˈanvɛltɪnən]
AnwältinSubstantiv, f
Bedeutungen
Juristin, die eine staatliche Zulassung hat, die sie zur Rechtsberatung und der Vertretung von Mandanten in Gerichtsverfahren berechtigt
AnwältinSubstantiv, f
Synonyme
Rechtsanwältin
AnwältinSubstantiv, f
Oberbegriffe
Juristin
AnwältinSubstantiv, f
Beispiele
Dem Angeklagten wurde eine Anwältin als Pflichtverteidigerin beigeordnet.
Zitat
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Style:MLAChicagoAPA
"Anwältin." Definitions.net. STANDS4 LLC, 2024. Web. 19 May 2024. <https://german.definitions.net/def/DE/Anw%C3%A4ltin>.