Anschlussverfahren
AnschlussverfahrenSubstantiv, n
Aussprache
IPA: [ˈanʃlʊsfɛɐ̯ˌfaːʀən], Plural: [ˈanʃlʊsfɛɐ̯ˌfaːʀən]
AnschlussverfahrenSubstantiv, n
Bedeutungen
deutsches Strafprozessrecht: in den §§ 403-406c StPO geregelte Möglichkeit des durch eine Straftat Verletzten, seine bürgerlich-rechtlichen Ansprüche gegen den Straftäter, für die nach § 13 GVG eigentlich das Zivilgericht zuständig ist, auf Antrag bereits im Strafverfahren geltend zu machen
AnschlussverfahrenSubstantiv, n
Beispiele
Das Anschlussverfahren hat keine große praktische Bedeutung.
Zitat
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"Anschlussverfahren." Definitions.net. STANDS4 LLC, 2024. Web. 30 May 2024. <https://german.definitions.net/def/DE/Anschlussverfahren>.