Akzessorietät
AkzessorietätSubstantiv, f
Worttrennung
Ak·zes·so·ri·e·tät, Plural: Ak·zes·so·ri·e·tä·ten
AkzessorietätSubstantiv, f
Aussprache
Hörbeispiele: -, Plural: -
AkzessorietätSubstantiv, f
Bedeutungen
ohne Plural: Zulassbarkeit
AkzessorietätSubstantiv, f
Bedeutungen
mit Plural, deutsches Strafrecht: Abhängigkeit der Strafbarkeit eines Teilnehmers von der Strafbarkeit des Haupttäters in der Weise, dass der Teilnehmer nur dann überhaupt strafbar sein kann, wenn der Haupttäter den Tatbestand des jeweiligen Delikts zumindest rechtswidrig verwirklicht hat
AkzessorietätSubstantiv, f
Beispiele
„Der Bürge haftet […] nur, wenn und soweit die Hauptschuld besteht […]. Ausfluss der Akzessorietät ist des Weiteren, dass die Rechte aus einer Bürgschaft bei Abtretung [im Original kursiv] der Hauptforderung nach § 401 I auf den neuen Gläubiger übergehen […]."
AkzessorietätSubstantiv, f
Charakteristische Wortkombinationen
limitierte Akzessorietät
Zitat
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Style:MLAChicagoAPA
"Akzessorietät." Definitions.net. STANDS4 LLC, 2024. Web. 19 May 2024. <https://german.definitions.net/def/DE/Akzessoriet%C3%A4t>.