Akzessorietät

AkzessorietätSubstantiv, f

Worttrennung

Ak·zes·so·ri·e·tät, Plural: Ak·zes·so·ri·e·tä·ten

AkzessorietätSubstantiv, f

Aussprache

Hörbeispiele: -, Plural: -

AkzessorietätSubstantiv, f

Bedeutungen

ohne Plural: Zulassbarkeit

AkzessorietätSubstantiv, f

Bedeutungen

mit Plural, deutsches Strafrecht: Abhängigkeit der Strafbarkeit eines Teilnehmers von der Strafbarkeit des Haupttäters in der Weise, dass der Teilnehmer nur dann überhaupt strafbar sein kann, wenn der Haupttäter den Tatbestand des jeweiligen Delikts zumindest rechtswidrig verwirklicht hat

AkzessorietätSubstantiv, f

Beispiele

„Der Bürge haftet […] nur, wenn und soweit die Hauptschuld besteht […]. Ausfluss der Akzessorietät ist des Weiteren, dass die Rechte aus einer Bürgschaft bei Abtretung [im Original kursiv] der Hauptforderung nach § 401 I auf den neuen Gläubiger übergehen […]."

AkzessorietätSubstantiv, f

Charakteristische Wortkombinationen

limitierte Akzessorietät


Zitat

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Style:MLAChicagoAPA

"Akzessorietät." Definitions.net. STANDS4 LLC, 2024. Web. 19 May 2024. <https://german.definitions.net/def/DE/Akzessoriet%C3%A4t>.

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out of condition; not strong or robust; incapable of exertion or endurance
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