Akkusationsprinzip
AkkusationsprinzipSubstantiv, n
Aussprache
IPA: [akuzaˈʦi̯oːnspʀɪnˌʦiːp]
AkkusationsprinzipSubstantiv, n
Bedeutungen
Prozessmaxime des deutschen Strafverfahrens, wonach Anklage und Urteilsfindung durch verschiedene Organe wahrgenommen werden müssen
AkkusationsprinzipSubstantiv, n
Beispiele
„Das Akkusationsprinzip […], auch Anklagegrundsatz genannt, ist eine Prozessmaxime des deutschen Strafverfahrens."
Zitat
Verwenden Sie das Zitat unten, um diese Definition zu Ihrer Bibliografie hinzufügen:
Style:MLAChicagoAPA
"Akkusationsprinzip." Definitions.net. STANDS4 LLC, 2024. Web. 16 May 2024. <https://german.definitions.net/def/DE/Akkusationsprinzip>.